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   BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80   

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BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80 (https://dejure.org/1982,2941)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1982 - 12 RK 81/80 (https://dejure.org/1982,2941)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 12 RK 81/80 (https://dejure.org/1982,2941)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 38/78

    Zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nach AVG § 112 Abs 3 Buchst g Nr 1

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge, die der Rehabilitationsträger nach AVG § 112 Abs. 3 S 1 Buchst g Nr. 2 (= RVO § 1385 Abs. 3 S 1 Buchst f Nr. 2) zu entrichten hat, ist das dem Übergangsgeld zugrunde liegende Bruttoarbeitsentgelt bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung maßgebend (Fortentwicklung von BSG 07.06.1979 12 RK 38/78 = SozR 2200 § 1385 Nr. 8).

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und meint unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1979 - 12 RK 38/78 - (SozR 2200 § 1385 Nr. 8), daß die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge nur von der - jeweiligen - Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, nicht aber von der Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze in der Krankenversicherung bestimmt werde.

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 38/78 - (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) - hier allerdings zu § 112 Abs. 3 Buchst. g Nr. 1 AVG - dargelegt, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig ist; zweifelhaft sei insbesondere, ob sich das Wort "welche" allein auf das Wort "Beträge" oder auch auf den Begriff "Bruttoarbeitsentgelt" beziehe.

    Der Senat hat daraus gefolgert, daß die Rehabilitanden während der Rehabilitationsmaßnahme nicht anders gestellt sein sollen, als sie ohne die zur Rehabilitation führende Behinderung gestanden hätten; da sie dann aus ihrem Erwerbseinkommen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gezahlt haben würden, sei es in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Gesetzgebers erforderlich, § 112 Abs. 3 Buchst. g Nr. 1 AVG dahin auszulegen, daß für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge das Bruttoarbeitsentgelt, welches dem Krankengeld zugrunde liegt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze des § 112 Abs. 2 AVG maßgebend ist (SozR 2200 § 1385 Nr. 8).

    Wie sich schon aus seinem Urteil vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) ergibt, ist für die Forderung nach Gegenseitigkeit von Leistungen und Beiträgen dort kein Raum, wo der Leistungsempfänger nicht zugleich auch der Beitragsschuldner ist.

  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 18/78

    Anrechnung von Zeiträumen der Zahlung von Übergangsgeld auf die 12-monatige

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Ergänzend dazu hat der Senat auf das auch in § 12 Nr. 2 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes (RehaAnglG) zum Ausdruck gekommene Grundanliegen der Rehabilitation hingewiesen, den Behinderten in das Erwerbsleben einzugliedern oder wiedereinzugliedern (vgl. dazu auch die Urteile vom 30. November 1977 - 12 RK 28/76 -, BSGE 45, 188, 190; vom 7. Juni 1979 - 12 RK 18/78 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 27; vgl. ferner daß Urteil des 8. Senats des BSG vom 31. Januar 1980 - 8a RK 10/79 -, SozR 2200 § 385 Nr. 3).

    Der erkennende Senat hält daher auch unter Berücksichtigung der von der Revision vorgetragenen Bedenken an der in dem Urteil vom 7. Juni 1979 (aaO) vertretenen Ansicht fest: § 112 Abs. 3 Buchst. g AVG ist danach auch für die Fälle der Nr. 2 dieser Vorschrift so auszulegen, daß für die Berechnung der Beiträge das Bruttoarbeitsentgelt (oder der sonst zugrunde zu legende Betrag) bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze maßgebend ist.

  • BSG, 13.07.1977 - 3 RK 22/76

    Erhöhung von Krankengeld entsprechend der Erhöhung der

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Unter diesen Umständen kann unerörtert bleiben, ob es für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt ist, die Anpassung des Krankengeldes erst nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes vorzunehmen und eine vorher eintretende Änderung der Leistungsbemessungsgrenze in laufenden Fällen unberücksichtigt zu lassen (so der 3. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung: Urteile vom 13. Juli 1977 - 3 RK 22/76 -, BSGE 44, 130 = SozR 2200 § 182 Nr. 22; vom 10. November 1977 - 3 RK 82/75 -, BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; vom 22. Juni 1979 - 3 RK 22/78 -, SozR 2200 § 182 Nr. 46).
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RK 28/76

    Ende der Versicherungspflicht eines Rehabilitanden in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Ergänzend dazu hat der Senat auf das auch in § 12 Nr. 2 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes (RehaAnglG) zum Ausdruck gekommene Grundanliegen der Rehabilitation hingewiesen, den Behinderten in das Erwerbsleben einzugliedern oder wiedereinzugliedern (vgl. dazu auch die Urteile vom 30. November 1977 - 12 RK 28/76 -, BSGE 45, 188, 190; vom 7. Juni 1979 - 12 RK 18/78 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 27; vgl. ferner daß Urteil des 8. Senats des BSG vom 31. Januar 1980 - 8a RK 10/79 -, SozR 2200 § 385 Nr. 3).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon eine in diesem Sinne nicht "parallele" Regelung zur Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Hinblick auf die Besonderheiten des Systems der Arbeitsförderung als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (vgl. den Beschluß vom 11. März 1980 - 1 BvL 20/76, 1 BvR 826/76 -, BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; vgl. auch den Beschluß vom 3. April 1979 - 1 BvL 30/76 -, BVerfGE 51, 115 ff = SozR 4100 § 112 Nr. 10).
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Darüber hinaus ist zu beachten, daß auch in anderen Bereichen des Sozialrechts eine (volle) Parallelität von Leistungen und Beiträgen nicht besteht (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 -).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75

    Krankengeld - Berechnung - Arbeitsentgelt für Eintritt der Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Unter diesen Umständen kann unerörtert bleiben, ob es für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt ist, die Anpassung des Krankengeldes erst nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes vorzunehmen und eine vorher eintretende Änderung der Leistungsbemessungsgrenze in laufenden Fällen unberücksichtigt zu lassen (so der 3. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung: Urteile vom 13. Juli 1977 - 3 RK 22/76 -, BSGE 44, 130 = SozR 2200 § 182 Nr. 22; vom 10. November 1977 - 3 RK 82/75 -, BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; vom 22. Juni 1979 - 3 RK 22/78 -, SozR 2200 § 182 Nr. 46).
  • BSG, 22.06.1979 - 3 RK 22/78

    Krankengeld - Berechnung - Leistungsbemessungsgrenze - Eintritt der

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Unter diesen Umständen kann unerörtert bleiben, ob es für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt ist, die Anpassung des Krankengeldes erst nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes vorzunehmen und eine vorher eintretende Änderung der Leistungsbemessungsgrenze in laufenden Fällen unberücksichtigt zu lassen (so der 3. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung: Urteile vom 13. Juli 1977 - 3 RK 22/76 -, BSGE 44, 130 = SozR 2200 § 182 Nr. 22; vom 10. November 1977 - 3 RK 82/75 -, BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; vom 22. Juni 1979 - 3 RK 22/78 -, SozR 2200 § 182 Nr. 46).
  • BSG, 31.01.1980 - 8a RK 10/79

    Beitragsberechnung - Übergangsgeld - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Ergänzend dazu hat der Senat auf das auch in § 12 Nr. 2 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes (RehaAnglG) zum Ausdruck gekommene Grundanliegen der Rehabilitation hingewiesen, den Behinderten in das Erwerbsleben einzugliedern oder wiedereinzugliedern (vgl. dazu auch die Urteile vom 30. November 1977 - 12 RK 28/76 -, BSGE 45, 188, 190; vom 7. Juni 1979 - 12 RK 18/78 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 27; vgl. ferner daß Urteil des 8. Senats des BSG vom 31. Januar 1980 - 8a RK 10/79 -, SozR 2200 § 385 Nr. 3).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon eine in diesem Sinne nicht "parallele" Regelung zur Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Hinblick auf die Besonderheiten des Systems der Arbeitsförderung als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (vgl. den Beschluß vom 11. März 1980 - 1 BvL 20/76, 1 BvR 826/76 -, BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; vgl. auch den Beschluß vom 3. April 1979 - 1 BvL 30/76 -, BVerfGE 51, 115 ff = SozR 4100 § 112 Nr. 10).
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 45/87

    Rente - Beiträge - Nachentrichtung - Tatsächliche Zahlung

    Demzufolge sind eine Übereinstimmung von Beitragsrecht und Leistungsrecht und daraus folgend eine volle Parallelität von Beiträgen und Leistungen weder ein Grundsatz der Sozialversicherung noch insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (vgl. BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 12 S. 15; 2100 § 17 Nr. 3 S. 4).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    In den Urteilen vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) und 16. Februar 1982 (SozR 2200 § 1385 Nr. 12) hat der 12. Senat die Auffassung vertreten, daß beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge zur Rentenversicherung sich nicht nach der (niedrigeren) Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sondern nach der (höheren) in der Rentenversicherung zu richten haben.
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    In den Urteilen vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) und 16. Februar 1982 (SozR 2200 § 1385 Nr. 12) hat der 12. Senat die Auffassung vertreten, daß beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge zur Rentenversicherung sich nicht nach der (niedrigeren) Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sondern nach der (höheren) in der Rentenversicherung zu richten haben.
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R

    Aufsichtsbehörde - Befugnis - Aufsichtsanordnung - Beitragsbemessung -

    Dementsprechend wurden die bisherigen Prozesse über die während des Krankengeldbezugs zu zahlenden Beiträge sowohl nach altem wie nach neuem Recht durch Bescheide des zum Beitragseinzug verpflichteten Trägers ausgelöst (vgl BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 12; BSGE 81, 119 = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 50/88

    Übergangsgeld - Rehabilitation - Beitragsentrichtung - berufsständisches

    Demzufolge ist eine Übereinstimmung von Beitragsrecht und Leistungen weder ein Grundsatz der Sozialversicherung noch für die Sozialversicherung aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (BSGE 63, 195, 200 [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] mwN; SozR 2200 § 1385 Nr. 12).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 6/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    In den Urteilen vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) und 16. Februar 1982 (SozR 2200 § 1385 Nr. 12) hat der 12. Senat die Auffassung vertreten, daß beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge zur Rentenversicherung sich nicht nach der (niedrigeren) Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sondern nach der (höheren) in der Rentenversicherung zu richten haben.
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 65/87
    Demzufolge sind eine Übereinstimmung von Beitragsrecht und Leistungsrecht und daraus folgend eine volle Parallelität von Beiträgen und Leistungen weder ein Grundsatz der Sozialversicherung noch insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (vgl BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 12 S 15; 2100 § 17 Nr. 3 S 4).
  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 2/82

    Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge - Krankengeld

    gestanden hätten (vgl zuletzt Urteil vom 16. Februar - 12 RK 81/80 SozR 2200 5 1385 Nr. 12, S 1").
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